Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen Lizze, Inh. Felix Nagel – Frauenstraße 35, 89073 Ulm, Deutschland (nachfolgend als Agentur bezeichnet), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer  (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenanreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Agentur abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss und Änderungen des Vertrags

2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur, der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben im Angebot.

2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Agentur hält sich an Ihre Angebote 4 Wochen sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2.3 Ein Vertragsschluss kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung durch die Agentur zu Stande. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich.

2.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfanges bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

3. Abnahme

3.1 Der Kunde hat Leistungen von der Agentur, die einen Zwischenschritt zur Vollendung der Leistungen darstellen, auf Verlangen abzunehmen. Die Agentur ist vor Erteilung der Abnahme nicht verpflichtet, mit den Leistungen fortzufahren.

3.2 Teilt die Agentur dem Kunden die Fertigstellung einer Leistung in Textform mit und meldet der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung keine mehr als unerheblichen Mängel mit, gilt die Leistung als abgenommen.

3.3 Abnahmeweigerungen, Widersprüche gegen die Abnahme oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe des gerügten Mangels erfolgen.

3.4 Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

3.5 Das Projekt gilt als abgenommen, wenn der Kunde einer Fertigstellungsanzeige durch die Agentur nicht binnen vierzehn Tagen (maßgebend ist der Eingang bei der Agentur) widerspricht und/oder die Leistungsergebnisse im Echtzeitbetrieb einsetzt. Im Falle der Zusendung eines Testlinks oder der Zugangsdaten oder eines Versionsentwurfs (z.B. Website, Video, Foto), gilt das Projekt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen Änderungswünsche mitteilt.

4.Vergütung

4.1 Der Kunde hat die in den Einzelverträgen vereinbarten Vergütungen für die von der Agentur erbrachten Leistungen fristgerecht zu bezahlen.

4.2 Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistung auf Grundlage ihrer jeweils geltenden Stundensätze zu berechnen. Die Berechnung erfolgt halbstündlich je nach angefangener halber Stunde.

4.3 Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4 Im Falle einer Pauschalvergütung ist die Agentur berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile der vereinbarten Leistung Abschlagzahlungen zu verlangen.

4.5. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Agentur im Rahmen des Auftrages entstehen, vom Kunden zu tragen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, sind 10 % (zehn von Hundert) der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 30% (dreißig von Hundert) nach Abschluss der Screendesigns und der Rest nach Abschluss des Projekts zur Zahlung fällig.

5.2. Die Verweigerung der Abnahme durch den Kunden berechtigt diesen nicht zur Zurückbehaltung des Entgelts.

5.3. Die Agentur ist ferner berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen über die erbrachten Leistungen, insbesondere bei langer Projektdauer, zu stellen.

5.4. Im Falle der Nichteinhaltung von Zahlungszielen und Fristen ist die Agentur berechtigt, die weitere Tätigkeit nach Setzung einer angemessenen Nachfrist einzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden (insbesondere wegen Nichterfüllung und Verspätung) bleibt hiervon unberührt.

5.5. Sofern der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, hat er Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

5.6. Wird ein bereits bestätigter Auftrag vom Auftraggeber weniger als vier Wochen vor Projektstart storniert, abgesagt oder verschoben, sind der Agentur alle hieraus entstehenden Schäden, mindestens jedoch 50 % des Angebots/Auftrags als Ausgleich zu bezahlen, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Agentur ein geringerer Schaden durch die vorgehaltenen Kapazitäten entstanden ist.

6. Fremdleistungen

6.1. Die Agentur ist berechtigt, nach freiem Ermessen Leistungen selbst auszuführen oder sich Dritter zur Leistungserbringung zu bedienen.

6.2. Die Agentur verwendet von Dritten hergestellte Softwareprodukte, Plugins und dgl., die ausführlich getestet wurden. Für deren Eigenschaften, regelmäßige Wartung, (Weiter-) entwicklung und Anpassung kann die Agentur jedoch keine Haftung übernehmen.

7. Nutzungsrechte

7.1. Arbeitsergebnisse der Agentur genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht an diesen Werken steht ausschließlich der Agentur zu.

7.2. Die Nutzungsrechte der an den Kunden für die bestimmungsgemäße Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnisse gehen an den Kunden für das ausdrücklich oder konkludent vereinbarte Vertragsgebiet und für alle ausdrücklich, konkludent oder sich aus der bestimmungsgemäßen Verwendung ergebenden Nutzungsarten für die Dauer des Vertragsverhältnisses über. Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte erstrecken sich mangels abweichender Vereinbarung nur auf den vom Kunden umfassten Anwendungsbereich und sind einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte. Die Einräumung darüber hinausgehender Werknutzungsbewilligungen oder Werknutzungsrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.

7.3. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte ist vorbehaltlich einer schriftlichen Gestattung  der Agentur nicht gestattet.

7.4. Das uneingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht kann gegen Leistung einer Einmalzahlung in gesondert zu vereinbarender Höhe erworben werden. Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt diese Einmalzahlung zumindest 50 % (fünfzig von Hundert) des jeweiligen Projekthonorars.

7.5. Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen gelten erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts als eingeräumt.

7.6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte und Anwendungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen – auch aus früheren Rechtsgeschäften- aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Agentur.

8. Termine und Fristen

8.1. Termine und Fristen sind schriftlich zu vereinbaren.

8.2. Sofern keine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche vereinbarte Fristen und Termine freibleibend. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung durch die Agentur berechtigt den Kunden erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest vier Wochen zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte.

8.3. Sofern Vorleistungen von Dritten (z.B anderen Agenturen) oder vom Kunden für die Erfüllung der vereinbarten Leistung durch die Agentur erforderlich sind, sind die vereinbarten Abgabefristen und Termine durch diese genau einzuhalten. Im Falle verspäteten Einlangens ist die Agentur an die vereinbarten Termine nicht gebunden, sondern ist schriftlich eine neue Vereinbarung zu treffen.

8.4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die fristgerechte Erbringung von Leistungen durch Dritte.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wobei diese Voraussetzung durch den Kunden zu beweisen ist.

9.2. Die Haftung der Agentur ist im Fall von Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach mit dem Agenturhonorar des jeweiligen Projekts und überdies ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Die Agentur haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten.

9.4. Die Agentur übernimmt keine Haftung, dass durch Arbeitsleistungen der Agentur oder durch von Dritten oder Kunden beigestellte Vorleistungen (insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder) nicht in Urheberrechte, Markenrechte, Namens- und Kennzeichenrechte und sonstige Schutzrechte oder Wettbewerbsrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde erklärt, selbst zu prüfen und zu überwachen, ob in Rechte Dritter eingegriffen wird, und verpflichtet sich, die Agentur im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

9.5. Die rechtlichen Anforderungen an Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Die Überprüfung, Einhaltung rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Die Agentur wird auf Bitte des Kunden fachanwaltliche Beratung vermitteln. Hierfür übernimmt die Agentur keine Haftung.
9.6. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur, wenn ein Backup Service beauftragt wurde. Die Haftung der Agentur für Hardwarestörungen an gelieferter Hardware von Dritten ist ausgeschlossen.

9.7. Es wird keine Haftung übernommen, dass Projekte nach deren Abschluss mit weiteren oder neuen Projektumgebungen kompatibel sind, es sei denn dies ist ausdrücklich zugesichert.

10. Kennzeichnung

10.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Arbeitsergebnissen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2. Die Agentur ist – vorbehaltlich eines Widerspruchs durch den Kunden – berechtigt, in eigenen Werbemitteln auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen.

10.3. Urhebervermerke, Kennzeichnungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder andere Merkmale, die einer Identifikation der Arbeitsergebnisse dienen, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

10.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internetseiten zu verweisen.

11. Webdesign, Erstellung und Änderung von Internetseiten

11.1. Die Agentur definiert bei Webdesignprojekten gemeinsam mit dem Kunden Funktionalitäten und Leistungen, erstellt Konzept und Layout und setzt dieses um. Inhalte (Texte und Bilder mit Ausnahme üblicher Layoutgrafiken) werden vom Kunden beigestellt oder gesondert beauftragt.

11.2. Inhalte werden vom Kunden in digitaler Form und so aufbereitet zur Verfügung gestellt, dass sie ohne weitere Bearbeitungsschritte weiterverarbeitet werden können. Die Agentur ist berechtigt, allfälligen Zusatzaufwand für die Inhaltsbearbeitung gesondert in Rechnung zu stellen.

11.3. Konzeptions- und Designphase: Sofern keine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, erstellt die Agentur nach dem Projektstart einen Styleguide der definiert wie bestimmte Elemente der Website zu gestalten sind.

Nach Auswahl und Korrektur (1. Korrekturphase) durch den Kunden werden hieraus Designtemplates (Layoutversion) erstellt, welche neuerlich durch den Kunden geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden (2. Korrekturphase).

In vereinbarten Pauschalentgelten sind diese zwei Korrekturphasen inkludiert, weitere Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet.

Nach Erstellung der Layoutversion durch die Agentur ist der Kunde verpflichtet nach gewissenhafter Prüfung in Textform die Freigabe zu erteilen.

11.4. Umsetzungs- und Programmierungsphase: Nach Fertigstellung der Layoutversion und deren Freigabe , erstellt die Agentur  eine funktionsfähige Website (Endversion), die abschließend durch den Kunden geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden kann (3. Korrekturphase). In vereinbarten Pauschalentgelten ist diese Korrekturphase inkludiert, weitere Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet.

11.5 Der Kunde hat die Webseite unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und der Agentur unverzüglich Mängel anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige so gilt die Webseite als abgenommen, es sei denn, dass es sich um versteckte Mangel handelt.

11.6 Etwaige durch die Agentur zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorgeschlagene Inhalte und Gestaltung (wie z.B. Impressum, Datenschutzhinweise, u. ä.) verstehen sich ausschließlich als rechtlich nicht geprüfte Beispieltexte und lassen die dem Kunden obliegenden Informationspflichten unangetastet.

11.7. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, werden die Projekte für gängige Computersysteme, Endgeräte und Internetsoftware (Browser) konzipiert. Eine Kompatibilität mit nicht upgedateten und/oder veralteten Systemen kann dabei nicht zugesichert werden.

11.8. Die Agentur bemüht sich, Suchmaschinenrankings zu erzielen und die Kompatibilität mit einer großen Anzahl an Systemen zu gewährleisten. Die Agentur übernimmt jedoch keine Haftung für Suchmaschinenrankings und für die Kompatibilität des Projekts mit Computersystem, Browsern und Endgeräten. Dem Kunden ist ferner bekannt, dass aufgrund der technischen Fortentwicklung eine regelmäßige Wartung des Projektes erforderlich ist, welche gesondert zu beauftragen ist.

12. Domainregistrierung

12.1. Die Agentur registriert im Namen und im Auftrag von Kunden Internet-Domains.

12.2. Der Erfolg einer Domainregistrierung ist von der Mitwirkung der jeweiligen Domainvergabestelle abhängig, so dass die Agentur keine Haftung für Dauer und Erfolg des Registrierungsverfahrens bei den jeweiligen Registrierungsbehörden bzw –diensten übernimmt.

12.3 Die Agentur beauftragt die Domain-Registrierung für den Kunden über ihren Registrar. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle direkt zustande. Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet.

12.4. Der Kunde übernimmt die Gewährleistung dafür, dass durch die für den Kunden registrierten Domainnamen nicht in Urheberrechte, Markenrechte, Namens- und Kennzeichenrechte und sonstige Schutzrechte oder Wettbewerbsrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde erklärt, selbst zu prüfen und zu überwachen, ob in Rechte Dritter eingegriffen wird, und verpflichtet sich, die Agentur im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

12.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die betreffende Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung vorübergehend sperren kann, wenn Ansprüche Dritter nach der Überzeugung der Agentur glaubhaft erhoben werden.

12.6 Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Agentur zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet.

13. Online Marketing (SEO, SEM, SMM)

13.1. Die Agentur erbringt Dienstleistung im Bereich Online-Marketing und digitales Marketing (insbesondere Suchmaschinenoptimierung [SEO], Suchmaschinenmarketing [SEM], Social Media Marketing [SMM] und Newsletter-Marketing).

13.2. Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Kommunikationsziele (Suchmaschinenrankings, Page-Impressions, Klickraten und dgl. zu erreichen. Es kann jedoch keine Haftung übernommen werden, dass diese Ziele erreicht werden, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt.

13.3 Der Kunde übernimmt die volle Haftung für die vereinbarten durchzuführenden Marketingmaßnahmen und stellt die Agentur frei von Ansprüchen Dritter.

13.4 Wird die Agentur mit Dienstleitungen im Bereich des E-Mail Marketing beauftragt, übernimmt der Kunde die volle Haftung für die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

14. Geheimhaltung

14.1 Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Geschäftsvorgänge von dem Kunden sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, die ihr im Rahmen der Tätigkeiten auf der Grundlage eines Vertrags bekannt werden, geheim zu halten.

14.2 Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihr beauftragten Fremdfirmen vereinbart wird. Diese Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

15.2. Alle Hinweise auf gesetzliche Vorschriften schließen die Novellierung oder Wiederverlautbarung dieser Vorschriften ein.

15.3. Erklärungen der Agentur an den Kunden gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die vom bei Vertragsabschluss Kunden bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Die Agentur kann aber mit dem Kunden – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.

15.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd DSGVO), als dies zur Erfüllung der der Agentur übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.

15.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des durch die sie geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn die Lücke von vornherein bekannt gewesen wäre.

15.6 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des CISG und aller Kollisionsnormen.

15.7 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Agentur die vertraglichen Leistungen erbringt.

15.8 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnisse entstehenden Streitigkeiten das für Ulm zuständige Gericht. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtstand zu verklagen.

Stand 15.03.2022